Geländewagen sind als Pkw anzusehen

Viele Monate wurde 2008 über die Neuregelung der Kfz-Steuer diskutiert. Und auch die Frage, nach welchen Grundsätzen die Steuer für einen Geländewagen berechnet werden soll, bereitete zahlreichen Politikern Kopfzerbrechen. Hierfür wurde jetzt aber eine Lösung gefunden.

Der Bundesfinanzhof hat jetzt durch ein Urteil bestätigt, dass Geländewagen von der Bemessung der Steuer her eindeutig als Pkw anzusehen sind. Begründung hierfür ist, dass sich ein Geländewagen weder optisch, noch nach Bauart und Einrichtung wesentlich von einem Pkw unterscheidet.

Für viele Besitzer von Geländewagen bedeutet dies, dass sie bei der Steuer drauflegen müssen. Bekanntlich werden Pkw nach der Neuregelung nach ihrem Hubraum bewertet. Würde der Geländewagen nicht zu dieser Kategorie zählen, würde die Steuer nach Gewicht festgesetzt. Viele würden so günstiger wegkommen. Sofern sich ein Wagen in den Bereichen Bauart, Ausstattung und Personenbeförderung nicht deutlich von einem normalen Pkw unterscheidet, wird er als Pkw angesehen.

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